Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024

Bei der Zusammenlegung von Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträgen dürfen nicht weniger Mittel ins Sömmerungsgebiet fliessen. Solange der Wolfsdruck nicht massgeblich gesenkt werden kann, dürfen keine unumsetzbaren Forderungen an den Einsatz von Kunststoffweidenetzen geknüpft werden. Die Heraufsetzung der SAK in der Strukturverbesserungsverordnung für gemeinschaftliche Massnahmen lehnt der SAV entschieden ab. Ausserdem wurde ein Antrag zur Neuberechnung des Steillagenbeitrags formuliert. Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des SAV