Die Alpwirtschaft begrüsst die Sofortmassnahmen zum Herdenschutz
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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat letzte Woche den mit Ungeduld erwarteten Massnahmenkatalog für die Soforthilfe zum Herdenschutz veröffentlicht und gibt somit vor, wie die für den Alpsommer 2022 vom Bund gesprochenen zusätzlichen 5.7 Mio. Fr. eingesetzt werden sollen. Der Massnahmenkatalog ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den landwirtschaftlichen Verbänden zustande gekommen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) begrüsst den integrativen Ansatz des BAFU und freut sich, dass ab sofort die sehr aufwändigen Herdenschutzmassnahmen besser abgegolten werden können. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Alpbewirtschafter, dass ihre Probleme von Politik und Verwaltung zumindest ein Stück weit ernst genommen werden. Eine dauerhafte Lösung kann aber nur die Revision des Jagdgesetzes bringen.
Aufgrund der exponentiell wachsenden Wolfspopulation in der Schweiz und der daraus resultierenden grossen Schäden an Nutztieren, droht die Situation auf den Alpen aus dem Ruder zu laufen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die nun für getroffene Herdeschutzmassnahmen zur Verfügung stehen, sind deshalb sehr willkommen. Der SAV möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass der kommende Sommer für die Alpwirtschaft kein Einfacher sein wird. Der SAV erwartet deshalb, dass der Bund, zusätzlich zu den gesprochenen Mitteln, den vorhandenen gesetzlichen Spielraum ausnützt, die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Betroffenen intensiviert und die bürokratischen Abläufe möglichst schlank hält. Gleichzeitig hält der SAV fest, dass die Schäden an Nutztieren nicht alleinig mit Herdenschutzmassnahmen in vernünftigem Mass gehalten werden können. Er erwartet deshalb von der Politik eine rasche Revision des Jagdgesetzes und somit eine Verbesserung der Situation mit griffigen Regulierungsmassnahmen für den Alpsommer 2023.
Praktische Hinweise für die Alpbewirtschafter
Einerseits wurden die Entschädigungen für bestehende Massnahmen erhöht (beispielsweise die Materialkosten für Nachtweiden). Andererseits werden nun auch Massnahmen entschädigt, die bisher nicht auf der Liste des BAFU waren, wie beispielsweise Vergrämungsmaterial oder mobile Wohnunterkünfte für Hirtinnen und Hirten. Auch kann ab sofort ein Teil der Kosten für Herdenschutzhelfer und Helferinnen vom Bund übernommen werden. Alpbewirtschafter, die Herdenschutzmassnahmen bereits umsetzen oder neu umsetzen möchten, sollen sich möglichst rasch bei der kantonalen Herdenschutzberatung melden (Adressen unter https://www.herdenschutzschweiz.ch/). Für die bisherigen Massnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde) können die Gesuchsformulare auch direkt auf der Homepage von Herdenschutz Schweiz heruntergeladen werden. Die Liste aller entschädigten Massnahmen ist zu finden auf der Homepage des BAFU (Vollzugsliste Herdenschutz, Anhang 3).
Auskünfte:
Erich von Siebenthal, Präsident SAV und Nationalrat, Tel: 078 856 12 40
Selina Droz, Geschäftsführerin SAV, Tel: 079 892 44 22