Gemeinsame Resolution der Alpenländer: Der Schutz der Grossraubtiere muss herabgestuft werden
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Interessenvertreter der Alp-und Berglandwirtschaft aus der Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien haben eine gemeinsame Resolution verabschiedet, die die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes fordert. Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren im ganzen Alpenraum exponentiell vermehrt und stellt damit die Existenz der traditionellen Alpwirtschaft in Frage. Ein staatenübergreifendes Monitoring soll die Grundlage für eine wirksame Bestandesregulierung sein.
Im Rahmen der Internationalen Alpwirtschaftlichen Tagung, die vom 29. Juni bis am 1. Juli in Visp stattgefunden hat, haben 14 bergland- und alpwirtschaftliche Verbände eine Resolution zum Umgang mit den Grossraubtieren im Alpenraum verabschiedet. Auch der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) gehört zu den Mitunterzeichnern. Als Vertreter der Schweizer Alpbewirtschafter hat er das Papier heute dem Gesamtbundesrat übergeben.
Die Unterzeichner halten fest, dass die traditionelle Alpwirtschaft mit ihrer multifunktionalen Bedeutung durch den exponentiellen Anstieg der Wolfspopulation gefährdet ist. Im Alpenraum werden laut IUCN (International Union for Conservation of Nature) bereits über 150 Wolfsrudel gezählt. Gemäss Prognosen wird die Wolfspopulation auch in den nächsten Jahren weiter stark wachsen. Der günstige Erhaltungszustand kann für den Alpenraum als erreicht angesehen werden. Die praktischen Erfahrungen aus vielen Regionen haben gezeigt, dass Herdenschutzmassnahmen, wie Schutzzäune, Nachtpferche oder Herdenschutzhunde keinen genügenden Schutz bieten und an vielen Orten aufgrund der Topografie nur sehr schwierig umsetzbar sind. Viele Alpen mussten bereits aufgegeben werden. Wenn dieser Trend nicht aufgehalten werden kann, werden die Folgen für die Biodiversität, den Tourismus und die Wirtschaft im Alpenraum gravierend sein. Die Unterzeichner appellieren deshalb an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, eine Regulierung der Wolfsbestände – auf Basis eines staatenübergreifenden Monitorings – zuzulassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der strenge Schutzstatus des Wolfes in der „Berner Konvention“ (Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume) bzw. der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) herabgesetzt wird.