Mountainbikes und Wegrechte
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Wege in Sömmerungsgebieten dürfen grundsätzlich für Mountainbiking genutzt werden „wenn sie dafür geeignet sind“. Ob sie geeignet sind, mag der Mountainbiker und der Älpler unterschiedlich beurteilen, was zu Probleme führen kann. In manchen Kantonen und Regionen wird die Nutzung von Wegen durch Mountainsbiker strenger gehandhabt (z.B. Appenzell).
Der SAV hat einer Übersicht über die aktuelle rechtliche Situation erstellt inkl. Handlungsempfehlung bei Problemen.